Eil-Beschluss legt Geiseltalsee-Norden wieder lahm

Verwaltungsgericht Halle stoppt vorläufig die Öffnung des Nordbereichs für Wassersport – Naturschützer sehen Brutplätze geschützter Vogelarten in Gefahr.

Erst Blasmusik, Sektkorken und ein durchschnittenes Band – jetzt Stillstand am Wasser. Der Traum vom komplett freigegebenen Geiseltalsee ist erst einmal geplatzt. Das Verwaltungsgericht Halle hat die Öffnung des nördlichen Seebereichs für Wassersport und Baden vorerst gestoppt.

Dabei lief es zuletzt richtig gut für den größten künstlichen See Deutschlands. Ende Mai hatten Landrat Hartmut Handschak und Bürgermeister aus Mücheln, Braunsbedra und Bad Lauchstädt bei einer Feierstunde am Weinberg Klobigkau den kompletten See für den Tourismus freigegeben. Kanus, Hausboote, Ausflugsschiffe, sogar Kitesurfen – plötzlich war fast alles erlaubt. Auch die PS-Beschränkung für Boote fiel, nur das Tempolimit von 10 km/h blieb bestehen.

Jetzt der Rückschlag. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Halle hat einen Eilantrag für erfolgreich erklärt – vermutlich eingereicht von einem Naturschutzverband. Ergebnis: ein sogenannter Hängebeschluss. Am Geiseltalsee gelten damit im Nordbereich wieder die alten, strengeren Regeln.

Der Grund liegt im Naturschutz. Die Richter sehen die Gefahr, dass es zu Brutverlusten bei streng geschützten Vogelarten kommt, sollte der Boots- und Badebetrieb im Nordteil sofort weiterlaufen. Der Geiseltalsee ist Rückzugsort für seltene Arten wie Fischadler und Haubentaucher, außerdem für mehrere Entenarten – Tiere, die in der Brutzeit besonders empfindlich auf Störungen reagieren.

Hinzu kommt ein handfestes juristisches Problem. Dem Gericht liegen die vollständigen Verwaltungsunterlagen des Saalekreises zur geänderten Allgemeinverfügung bislang gar nicht vor. Ohne diese Akten, so die Kammer, lasse sich nicht seriös beurteilen, ob die sofortige Freigabe überhaupt rechtens war. Also zog das Gericht lieber die Notbremse, bevor am See vollendete Tatsachen geschaffen werden.

Wichtig für alle, die jetzt schon die Ausflugsplanung umwerfen: Ein endgültiges Urteil ist das noch nicht. Der Beschluss sagt nichts darüber aus, ob die Allgemeinverfügung des Landkreises am Ende Bestand hat oder nicht. Es ist ein reiner Stopp-Befehl – bis der Fall im Hauptsacheverfahren inhaltlich geprüft werden kann.

Für die Region ist das trotzdem ein Dämpfer. Der Geiseltalsee, einst mehr als 300 Jahre lang Braunkohlerevier und seit 2003 geflutet, sollte mit der Vollfreigabe ein Symbol für den Strukturwandel im Saalekreis werden. Zwei offizielle Badestellen gibt es bereits, in Stöbnitz und Frankleben, eine dritte ist in Braunsbedra geplant. Ob Wassersportler den Nordbereich in dieser Saison noch einmal nutzen dürfen, entscheidet sich nun vor Gericht.

Für dich vielleicht ebenfalls interessant …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert