Grünes Licht aus Magdeburg: Millionen-Nachtragshaushalt für Halle bestätigt

Grünes Licht aus Magdeburg: Millionen-Nachtragshaushalt für Halle bestätigt

Halle darf loslegen! Das Landesverwaltungsamt hat grünes Licht für den städtischen Nachtragshaushalt 2026 gegeben – jetzt fließen Millionen in Schulen, Sportplätze und Infrastruktur.

Es ist die Nachricht, auf die Halles Stadtverwaltung gewartet hat: Das Landesverwaltungsamt hat den Nachtragshaushalt der Stadt Halle (Saale) für das Jahr 2026 geprüft und mit Verfügung vom 26. Juni 2026 nicht beanstandet. Damit ist der Weg frei für eine ganze Reihe von Bauprojekten, die noch in diesem Jahr formal starten sollen.

Was jetzt passiert

Die Stadt Halle (Saale) wird die Haushaltssatzung nun zeitnah ausfertigen und öffentlich bekanntmachen. Erst danach kann der Nachtragshaushalt tatsächlich vollzogen werden. Im Anschluss kann die Stadtverwaltung mit der Umsetzung jener Maßnahmen beginnen, die der Stadtrat bereits beschlossen hat – finanziert aus dem sogenannten Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes.

Diese Projekte starten noch 2026

Vier konkrete Bauvorhaben sollen laut Stadtverwaltung noch in diesem Jahr formal in die Planung gehen:

  • Sanierung des Stadthauses – Jahresscheibe 2026: rund 2,16 Millionen Euro
  • Stadionkomplex Neustadt / Sanierung Naturrasenplatz – Jahresscheibe 2026: 30.000 Euro
  • PSV / Umwandlung Hartplatz in Kunstrasenplatz – Jahresscheibe 2026: rund 570.000 Euro
  • Neubau Freiluftsporthalle / USV Halle – Jahresscheibe 2026: rund 261.000 Euro

Die genannten Beträge beziehen sich jeweils nur auf den für 2026 vorgesehenen Anteil der Gesamtkosten – die Projekte selbst laufen also über die „Jahresscheibe“ hinaus in den Folgejahren weiter.

Der nächste Schritt: Anzeige bei der Investitionsbank

Bevor die eigentlichen Bauarbeiten beginnen können, müssen die vier Projekte zunächst offiziell bei der zuständigen Investitionsbank Sachsen-Anhalt angezeigt werden. Dieser Schritt soll nach Angaben der Stadt nun umgehend erfolgen. Erst nach dieser formalen Anzeige gilt die Finanzierung aus dem Sondervermögen als endgültig gesichert und die Projekte können planungsseitig konkret anlaufen.

Wie viel Geld steht Halle insgesamt zur Verfügung?

Die vier genannten Projekte sind nur der Anfang. Der Stadt Halle (Saale) steht aus dem Sondervermögen insgesamt eine Pauschale von rund 116,5 Millionen Euro zur Verfügung. Rechtliche Grundlage dafür sind zwei Gesetze: das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) des Bundes sowie das Infrastruktur-Sondervermögensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Infra-SVG).

Diese Summe ist zweckgebunden für Investitionen nach den gesetzlichen Maßgaben beider Regelwerke – die Stadt kann sie also nicht frei verwenden, sondern muss sie in klar definierten Bereichen einsetzen.

Wo Halle die Schwerpunkte setzt

Neben der Sanierung des Stadthauses hat die Stadtverwaltung nach eigenen Angaben mehrere thematische Schwerpunkte für den Einsatz der Sondervermögen-Mittel festgelegt:

  • Verkehrsinfrastruktur – nachhaltige Investitionen in Straßen, Wege und Verkehrsanlagen
  • Bevölkerungsschutz – Maßnahmen zur Stärkung von Sicherheit und Schutz der Bevölkerung
  • Energie- und Wärmeinfrastruktur – Investitionen im Zuge der Energiewende
  • Sportanlagen – wie die bereits konkret benannten Projekte in Neustadt und bei PSV/USV Halle zeigen

Warum ein Nachtragshaushalt überhaupt nötig war

Ein Nachtragshaushalt wird notwendig, wenn sich im laufenden Haushaltsjahr wesentliche finanzielle Veränderungen ergeben, die im ursprünglich beschlossenen Haushalt noch nicht berücksichtigt waren – etwa neue Fördermittel, veränderte Ausgabenbedarfe oder zusätzliche Einnahmen. Im Fall von Halle handelt es sich um die Umsetzung des bundesweiten Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität, das Kommunen zusätzliche Mittel für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz zur Verfügung stellt.

Bevor ein solcher Nachtragshaushalt tatsächlich rechtskräftig wird, muss er von der zuständigen Aufsichtsbehörde – in diesem Fall dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – geprüft werden. Eine „Nicht-Beanstandung“ bedeutet dabei, dass die Aufsichtsbehörde keine rechtlichen oder haushalterischen Einwände gegen die Haushaltsplanung der Stadt hat. Erst mit dieser Bestätigung darf die Kommune die im Haushalt vorgesehenen Maßnahmen auch tatsächlich umsetzen.

Was Bürgerinnen und Bürger jetzt erwarten können

Für die Menschen in Halle bedeutet die Bestätigung aus Magdeburg vor allem eines: Konkrete Bauprojekte, die bislang nur auf dem Papier standen, können jetzt formal angeschoben werden. Besonders im Sportbereich dürfte das viele Vereine und Sportlerinnen und Sportler freuen – etwa beim PSV, wo der bisherige Hartplatz einem Kunstrasenplatz weichen soll, oder beim USV Halle, wo eine neue Freiluftsporthalle entstehen soll.

Auch das Stadthaus selbst profitiert: Mit rund 2,16 Millionen Euro allein für das laufende Jahr ist die Sanierung des Verwaltungsgebäudes das mit Abstand größte der vier zuerst genannten Einzelprojekte.

Ein Blick auf die Dimension der Fördermittel

Mit rund 116,5 Millionen Euro, die Halle aus dem Sondervermögen insgesamt zustehen, handelt es sich um eine der größeren kommunalen Investitionssummen der vergangenen Jahre für die Stadt. Wie schnell und in welcher Reihenfolge die einzelnen Bereiche – Verkehr, Bevölkerungsschutz, Energie und Sport – von diesen Mitteln profitieren, dürfte sich in den kommenden Monaten zeigen, sobald weitere Einzelprojekte bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt angezeigt und freigegeben werden.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Landesverwaltungsamt bestätigt Nachtragshaushalt 2026 der Stadt Halle (Saale) am 26. Juni 2026
  • Vier Bauprojekte starten noch 2026: Stadthaus-Sanierung, Stadionkomplex Neustadt, PSV-Kunstrasenplatz, Freiluftsporthalle USV Halle
  • Gesamtvolumen aus dem Sondervermögen: rund 116,5 Millionen Euro
  • Rechtsgrundlage: LuKIFG (Bund) und Infra-SVG (Land Sachsen-Anhalt)
  • Schwerpunkte: Verkehr, Bevölkerungsschutz, Energie/Wärme, Sportanlagen

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