Liebich wird ausgeliefert: Prag weist Beschwerde ab
Die monatelange Flucht der Halleschen Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich vor der deutschen Justiz steht endgültig vor dem Ende. Das Oberlandesgericht in Prag hat die Beschwerden der 55-Jährigen gegen ihre Auslieferung nach Deutschland abgewiesen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin waren die Beschwerden nicht begründet. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz. Die Entscheidung fiel in einer nicht öffentlichen Sitzung und ist rechtskräftig.
Damit ist der Weg frei für die Überstellung der wohl bekanntesten Figur der rechtsextremen Szene in Sachsen-Anhalt an die deutschen Behörden. Standardmäßig erfolgt die Auslieferung nun innerhalb von zehn Tagen, für die Durchführung sind die tschechischen Polizeiorgane zuständig. Die tschechischen Behörden werden sich innerhalb dieser Frist beim Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt melden, wie Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft Halle der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die Staatsanwaltschaft Halle ist in diesem Fall die zuständige Vollstreckungsbehörde in Deutschland.
Für Halle ist der Fall von besonderer Bedeutung. Liebich prägte über Jahre das Bild der rechtsextremen Szene in der Saalestadt, organisierte Kundgebungen auf dem Marktplatz und sorgte mit Provokationen immer wieder für bundesweite Schlagzeilen. Von Liebich angemeldete Demonstrationen führten regelmäßig zu Gegenprotesten aus der Zivilgesellschaft, von Kirchen und antifaschistischen Gruppen.
Die juristische Vorgeschichte reicht mehrere Jahre zurück. Im Juli 2023 wurde Liebich, damals noch unter dem Namen Sven Liebich, vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Berufung gegen das Urteil scheiterte, ebenso später die Revision. Das Oberlandesgericht Naumburg verwarf die Revision im Mai 2025, damit war das Urteil rechtskräftig.
Doch zum Haftantritt kam es nicht. Die Haftstrafe sollte bis zum 29. August 2025 angetreten werden, Liebich erschien jedoch nicht in der Justizvollzugsanstalt und setzte sich ins Ausland ab. Es folgte eine europaweite Fahndung, die sich über Monate hinzog. Am 9. April dieses Jahres wurde Liebich schließlich im tschechischen Krásná bei Asch, nahe der Grenze zu Deutschland, festgenommen. Grundlage der Festnahme war ein Europäischer Haftbefehl.
Seitdem sitzt die 55-Jährige in Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen im Westen Tschechiens. Die Bedingungen dort gelten als hart. In der Anstalt sind mehr als 1.200 Häftlinge untergebracht, darunter auch Schwerverbrecher. Es handelt sich überwiegend um ein Männergefängnis, vereinzelt gibt es aber auch Insassinnen.
Gegen die drohende Auslieferung setzte sich Liebich mit allen verfügbaren Mitteln zur Wehr. Bereits nach der Festnahme lehnte Liebich eine Auslieferung nach Deutschland ab, so dass die tschechische Justiz über den Fall entscheiden musste. Die Gerichtsverhandlung fand am 18. Mai in Pilsen statt. Mitte Mai vertagte das Landgericht Pilsen die Entscheidung zunächst, ehe es Anfang Juni die Auslieferung anordnete. Am 1. Juni entschied das Gericht, dass Liebich ausgeliefert wird. Dagegen legte Liebich Beschwerde ein und stellte zusätzlich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin.
Zur Begründung der Beschwerde führte Liebich unter anderem Sicherheitsbedenken an. Liebich gab an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Beide Beschwerden wurden vom Oberlandesgericht Prag nun abgewiesen.
Wohin Liebich nach der Überstellung gebracht wird, zeichnet sich bereits ab. Im Fall der Auslieferung soll Liebich in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht werden. Die endgültige Entscheidung über die Unterbringung in einem Frauen- oder Männergefängnis liegt allerdings bei der Justizvollzugsanstalt selbst und wird nach individuellen Abwägungen getroffen.
Die Frage der Unterbringung ist untrennbar mit einem Kapitel verbunden, das dem Fall bundesweite Aufmerksamkeit verschaffte. Nach der Verurteilung ließ Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern, außerdem wurde der Vorname von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags wurde im Januar 2025 gültig und öffentlich. Der Jurist und Journalist Christian Rath bezeichnete die Änderung damals als missbräuchlich und als reine Provokation. Liebich selbst war zuvor über Jahre mit queerfeindlichen Äußerungen aufgefallen, was die Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Schritts zusätzlich nährte.
Ganz ausgeschöpft sind die rechtlichen Möglichkeiten in Tschechien theoretisch noch nicht. Liebich bliebe als letzte Option, das Verfassungsgericht in Brünn anzurufen. Das gilt allerdings als unwahrscheinlich. Die endgültige administrative Entscheidung über die Auslieferung liegt beim tschechischen Justizminister Jeronym Tejc. Der Jurist und ehemalige Sozialdemokrat wurde von der rechtspopulistischen Partei ANO des Regierungschefs und Milliardärs Andrej Babis für den Posten nominiert.
Geboren wurde Liebich am 19. September 1970 in Merseburg und wuchs in Halle auf. Über Jahrzehnte galt Liebich als eine der prägenden Figuren der rechtsextremen Szene in Sachsen-Anhalt und wurde durch Straftaten und Provokationen bundesweit bekannt. In Halle dürfte die Nachricht aus Prag daher mit besonderem Interesse verfolgt werden. Viele Hallenser kennen die Kundgebungen, die Lautsprecherdurchsagen und die Auseinandersetzungen rund um die Auftritte in der Innenstadt noch aus eigener Anschauung.
Mit der rechtskräftigen Prager Entscheidung ist nun klar: Die Vollstreckung der Haftstrafe aus dem Halleschen Urteil von 2023 rückt in greifbare Nähe. Sobald die tschechischen Polizeibehörden die Überstellung vollzogen haben, übernimmt die Staatsanwaltschaft Halle als Vollstreckungsbehörde. Nach fast einem Jahr Flucht, europaweiter Fahndung, Festnahme an der Grenze und einem monatelangen Auslieferungsverfahren endet damit ein Justizfall, der weit über Halle hinaus für Diskussionen gesorgt hat, vorerst dort, wo er begann: bei der Justiz in Sachsen-Anhalt.