Feuer im Kinderzimmer: Wohnung in Halle unbewohnbar

Es war kurz nach halb fünf am Montagnachmittag, als in einer Wohnung in der Carl-Zeiss-Straße plötzlich Flammen loderten. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei brach das Feuer ausgerechnet im Kinderzimmer aus – und breitete sich von dort in kurzer Zeit in der gesamten Wohnung aus.

Für die Bewohner zählte in diesem Moment jede Sekunde. Sie konnten die Wohnung noch selbständig verlassen, bevor sich Rauch und Hitze weiter ausbreiteten. Die alarmierte Feuerwehr rückte an und brachte den Brand unter Kontrolle.

Sechs Personen wurden anschließend vorsorglich dem Rettungsdienst vorgestellt. Die gute Nachricht: Verletzt wurde bei dem Brandgeschehen niemand.

Der Schaden dagegen ist erheblich. Wie hoch die Summe am Ende ausfällt, ist nach Angaben der Polizei bislang nicht zu beziffern. Fest steht nur: Die Brandwohnung ist nicht mehr bewohnbar. Die Beamten haben ein Brandermittlungsverfahren eingeleitet. Wie genau das Feuer im Kinderzimmer entstehen konnte, ist damit Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

Hakenkreuz an Trafohäuschen in der Voßstraße

Nur eine Viertelstunde später beschäftigte die Polizei in Halle bereits der nächste Fall – diesmal in der Voßstraße. Dort wurde gegen 16:45 Uhr ein Hakenkreuz-Graffiti an einem Trafohäuschen festgestellt.

Wer das verfassungsfeindliche Symbol angebracht hat, ist bislang völlig unklar. Der oder die Täter sind derzeit unbekannt. Das Polizeirevier Halle (Saale) hat die Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aufgenommen und zugleich die Beseitigung der Schmiererei veranlasst.

Der Straftatbestand ist kein Kavaliersdelikt: Wer solche Kennzeichen öffentlich verwendet oder verbreitet, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.

Radfahrer (39) stürzt schwer – und hat fremde Papiere dabei

Am späten Abend dann der dritte Einsatz. Gegen 21:00 Uhr stürzte in der Paul-Suhr-Straße ein 39-jähriger Radfahrer und verletzte sich dabei schwer. Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen kam der Mann ohne Fremdeinwirkung zu Fall – ein anderes Fahrzeug oder eine weitere Person war also offenbar nicht beteiligt.

Der 39-Jährige wurde zur medizinischen Behandlung in ein städtisches Klinikum gebracht. Doch damit war der Fall für die Beamten noch nicht erledigt. Bei der Kontrolle des mitgeführten Rucksacks stießen sie auf etwas, das dort eigentlich nicht hineingehört: Personaldokumente einer völlig unbeteiligten Person.

Ob der Radfahrer die Papiere berechtigt bei sich trug, wird nun geprüft. Die Ermittlungen dazu werden im Polizeirevier Halle (Saale) geführt.

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