Zensur-Eklat um Höcke-Podcast: Behörde zwingt Ben Berndt zum Umbau!
Vom unbekannten Podcaster zum Shootingstar
Noch vor wenigen Monaten kannte kaum jemand Benjamin „Ben“ Berndt. Das änderte sich schlagartig Ende April 2026, als der Gastgeber des Podcasts „ungeskriptet“ ein mehrstündiges Gespräch mit dem Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke veröffentlichte. Die Folge mit dem Titel „Ich habe mich getraut, Björn Höcke einzuladen“ schlug ein wie eine Bombe: Schon am ersten Tag verzeichnete sie eine Million Aufrufe, mittlerweile steht der Zähler bei über sechs Millionen. Berndt wurde damit über Nacht zu einem der bekanntesten Podcaster Deutschlands.
Der Streitpunkt: eine Passage über ein Strafverfahren
Jetzt hat das Gespräch ein Nachspiel. Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) hat Berndts Firma, die ungeskriptet media GmbH, schriftlich aufgefordert, die Höcke-Folge nachträglich zu überarbeiten. Im Fokus steht eine Passage gegen Ende des Interviews, in der Höcke über ein Strafverfahren spricht, das gegen ihn wegen der Verwendung der Parole „Alles für Deutschland“ geführt wurde. Diese Losung gilt als historisches Kennzeichen der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) und ist in Deutschland verboten. Im Podcast blieb Höckes Darstellung der Vorgänge unwidersprochen – genau das wertet die Medienanstalt als Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht.
Die Behörde verlangt von Berndt, bis zum 30. Juni mitzuteilen, ob er die betreffende Stelle anpasst und um eine erklärende Einordnung ergänzt. Darüber hinaus soll er sein gesamtes Angebot künftig auf die Einhaltung journalistischer Sorgfaltsstandards überprüfen.
Berndt wehrt sich – „Zensurversuch“
Der Podcaster reagierte umgehend und öffentlich. Auf der Plattform X schrieb er, der Staat wolle ihn zensieren, und kündigte an, sich juristisch zur Wehr zu setzen. Mittlerweile lässt sich Berndt von dem bekannten Medienanwalt Joachim Steinhöfel vertreten, der einen Musterprozess über die Befugnisse der Landesmedienanstalten ankündigte. Aus Sicht von Berndt und seinem Anwalt überschreitet die Behörde mit ihrer Forderung ihre Kompetenzen und greift in die Presse- und Meinungsfreiheit ein.
Berndt selbst betont wiederholt, dass er sich nicht als Journalist verstehe. Sein Ziel sei es, seinen Gästen Raum für „authentische, tiefe Gespräche“ zu geben – roh, ungeschnitten und unzensiert, wie er es selbst formuliert.
Die Gegenseite: kein Verbot, sondern ein Hinweis
Die Landesmedienanstalt weist den Vorwurf der Zensur zurück. Justiziarin Laura Braam erklärte gegenüber Medien, es handle sich bislang nicht um ein förmliches Verwaltungsverfahren, sondern um einen Hinweis als „mildestes Mittel“. Eine Sperrung oder Untersagung von Inhalten sei rechtlich nur unter engen Voraussetzungen möglich, etwa wenn eine Maßnahme nicht außer Verhältnis zur Bedeutung des Angebots stehe. Zudem verweist die Behörde darauf, dass sie nicht von sich aus, sondern aufgrund eines externen Hinweises tätig geworden sei.
Bemerkenswert: Es ist nicht das erste Mal, dass Berndt die Höcke-Folge anpassen musste. Bereits zuvor hatte er zwei Stellen verändert, nachdem sich die frühere AfD-Bundessprecherin Frauke Petry wegen einer aus ihrer Sicht falschen Tatsachenbehauptung gemeldet hatte.
Warum der Fall bundesweit Wellen schlägt
Der Vorgang wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wie weit reichen die Kontrollrechte der Landesmedienanstalten im Zeitalter von YouTube und Podcasts? Ursprünglich waren die Behörden für die Aufsicht über privaten Rundfunk zuständig. Mit dem 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrag wurde ihre Zuständigkeit auf Online-Angebote wie Blogs, Social-Media-Kanäle und Podcasts ausgeweitet. Medienrechtlich umstritten ist dabei, ob und in welchem Umfang journalistische Sorgfaltspflichten auch für Formate gelten, deren Betreiber sich selbst explizit nicht als Journalisten verstehen.
Auch Medienbeobachter äußern sich kritisch zur Optik des Falls: Der Eindruck, Aufsichtsbehörden würden vorrangig gegen Inhalte vorgehen, die mit der Regierungspolitik hart ins Gericht gehen, sei „extrem problematisch“, kommentierte ein bekannter Medienjournalist. Die Landesmedienanstalt betont hingegen, jeder Sachverhalt werde unabhängig und im Einzelfall bewertet.
Was als Nächstes passiert
Ob Berndt die geforderte Frist einhält oder die Auseinandersetzung tatsächlich vor Gericht landet, ist offen. Sicher ist: Der Fall dürfte über den 30. Juni hinaus Diskussionsstoff liefern – sowohl über die Grenzen der Medienaufsicht als auch über den Umgang mit reichweitenstarken, aber nicht-journalistischen Formaten im Netz.



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