Neonazi Liebich doch kein Frauenknast – ab in die JVA für Männer!
Symbolbild: Streifenwagen der Bundespolizei. Bildquelle: Hnordheim, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons.
Nur wenige Stunden im Frauengefängnis Chemnitz: Der Halle-Rechtsextremist, der sich seit 2024 Marla-Svenja nennt, wurde noch am Tag seiner Auslieferung in eine Männer-JVA verlegt. Die Sicherheit der weiblichen Gefangenen habe den Ausschlag gegeben.
Der Schock sitzt tief bei allen, die die Auseinandersetzungen um den einstigen Halle-Marktplatz-Provokateur Sven Liebich verfolgt haben. Jetzt zeigt sich: Die Auslieferung war erst der Anfang. Am Mittwochvormittag übergab die tschechische Polizei die 55-Jährige, die sich seit Ende 2024 offiziell Marla-Svenja nennt, am Grenzübergang Breitenau an der A17 an deutsche Beamte. Um 11.40 Uhr traf Liebich zunächst im Frauengefängnis in Chemnitz ein.
Doch der Aufenthalt dort dauerte nur wenige Stunden. Noch am selben Tag ließ die Anstaltsleitung Liebich in einem Konvoi aus drei Fahrzeugen in die Justizvollzugsanstalt Zeithain im Landkreis Meißen bringen – ein Gefängnis für männliche Insassen. Das sächsische Justizministerium bestätigte die Verlegung. Vorausgegangen waren ein persönliches Gespräch mit Liebich sowie eine medizinische Untersuchung. Ausschlaggebend seien vor allem Sicherheitsbedenken gewesen: Bei der Abwägung aller Aspekte habe insbesondere der Schutz der weiblichen Gefangenen im Chemnitzer Justizvollzug im Vordergrund gestanden, hieß es aus dem Ministerium.
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) äußerte sich zufrieden über die schnelle Entscheidung der Anstaltsleitung. Sinngemäß erklärte sie, es sei gut, dass die JVA rasch für Klarheit gesorgt und sich nicht auf Inszenierungen eingelassen habe.
Monatelang auf der Flucht
Der Fall Liebich beschäftigt Halle und ganz Deutschland schon seit Jahren. 2023 verurteilte das Amtsgericht Halle den gebürtigen Merseburger wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten – ohne Bewährung. Sechs Anklagen hatte die Staatsanwaltschaft gegen den notorischen Demo-Organisatoren erhoben, der seit 2014 immer wieder mit Kundgebungen auf dem Marktplatz in Halle für Aufsehen und Straßenschlachten mit Gegendemonstranten sorgte.
Zum Haftantritt Ende August 2025 erschien Liebich jedoch nicht. Stattdessen tauchte die Neonazi-Größe unter und setzte sich nach Tschechien ab. Erst im April dieses Jahres schnappten die Ermittler zu: Auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls wurde Liebich in Tschechien festgenommen und ins westböhmische Pilsen gebracht. Das dortige Landgericht ordnete Anfang Juni die Auslieferung an Deutschland an. Liebich legte Beschwerde ein – vergeblich. Anfang Juli wies das Oberlandesgericht Prag den Einspruch zurück. Vor Gericht in Pilsen hatte Liebich erklärt, sich vor einem deutschen Männergefängnis zu fürchten und dort um ihr Leben zu bangen.
Der Wechsel des Geschlechtseintrags
Warum ausgerechnet ein Frauengefängnis? Der Grund liegt in einem Schritt, den Liebich Ende 2024 ging: Kurz nachdem das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft trat, ließ der frühere Sven Liebich Vornamen und Geschlechtseintrag beim Standesamt auf weiblich ändern. Für die Zuweisung zum Strafvollzug ist genau dieser Eintrag maßgeblich – und so fiel die Wahl zunächst auf Chemnitz, das von Liebichs Meldeadresse aus am nächsten liegende Frauengefängnis.
Kritiker werfen Liebich seit Bekanntwerden der Namens- und Geschlechtsänderung offenen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes vor. Auch Bürgerrechts- und Transgenderorganisationen äußerten den Verdacht, der Schritt sei vor allem als Provokation gegen das neue Gesetz gedacht gewesen. Pikant: 2022 hatte Liebich Teilnehmer einer Pride-Parade in Halle noch als „Parasiten der Gesellschaft“ beschimpft.
Der Fall sorgte für bundesweite Debatten. Mehrere Unionspolitiker, darunter Sachsens Justizministerin, forderten in der Folge eine Ausnahmeregelung für den Strafvollzug im Selbstbestimmungsgesetz. Auch die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz kündigte nach ihrem Amtsantritt eine Überprüfung des Gesetzes an.
Wie geht es weiter?
Zuständige Vollstreckungsbehörde in Deutschland bleibt die Staatsanwaltschaft Halle. Mit der Verlegung nach Zeithain ist die Frage, wo Liebich ihre eineinhalbjährige Haftstrafe verbüßt, zunächst geklärt – ob es dabei bleibt, ist damit aber nicht zwangsläufig endgültig entschieden.
Vor dem Amtsgericht Halle steht zudem noch eine andere Entscheidung aus: ob die Änderung von Namen und Geschlechtseintrag rückgängig gemacht werden kann. Der Saalekreis hatte nach eigenen Angaben bereits im Dezember 2025 rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet. Ob Liebich also auf dem Papier weiter als Frau geführt wird, ist weiterhin offen.
Fest steht: Nach fast einem Jahr auf der Flucht muss Liebich nun ihre Haftstrafe antreten – und das nun doch in einer Männer-JVA. Ob die einstige Marktplatz-Ikone der rechten Szene in Halle in Zeithain bleibt, bis die Strafe verbüßt ist, wird sich zeigen.